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Warum Bio-Kräutertee nicht gesund macht

Stell dir vor, du stehst im Supermarkt vor dem Teeregal. Bauchschmerzen, seit Tagen. Du greifst zur Packung mit dem grünen Bio-Siegel drauf – „Bio, kbA, aus kontrolliertem Anbau“ – und denkst: gute Wahl, das ist die gesunde Option. Das Kraut wurde ökologisch angebaut, keine Spritzmittel, alles natürlich. Also wird’s schon wirken.

Aber Warte kurz: Genau an dieser Stelle passiert ein kleiner Denkfehler, dem fast jeder von uns schon mal aufgesessen ist – uns eingeschlossen, bevor wir uns tiefer mit der Materie beschäftigt haben. Die Annahme, dass „ökologisch angebaut“ automatisch „wirksamer“, „gesunder“ oder „unbelasteter“ bedeutet. Das ist verständlich, aber es stimmt so nicht ganz. Und wenn du einen Tee nicht nur genießen, sondern mit einem gezielt Zweck anwenden willst, lohnt es sich, genauer hinzuschauen, was „Bio“ eigentlich verspricht – und was nicht.

Wir nehmen dich mit in auf einen kleinen Streifzug durch Anbau, Analyselabore und Arzneibuch, dass du verstehst was wirklich dahinter steckt:

Was „Bio“ wirklich reguliert

Fangen wir mit dem an, was Bio-Siegel – ob EU-Bio-Logo, Demeter, Naturland oder Bioland – tatsächlich zertifizieren: die Anbaumethode.1 Kein Einsatz synthetisch-chemischer Pestizide und Mineraldünger, dafür Fruchtfolgen, mechanische Unkrautbekämpfung, biologischer Pflanzenschutz. Das ist ökologisch eine gute Sache – weniger Belastung für Böden, Insekten und Grundwasser.

Aber hier lohnt sich ein zweiter Blick, der in der Bio-Debatte gerne untergeht: „Bio“ heißt nicht „ohne Behandlung“. Es heißt, dass andere Mittel zum Einsatz kommen – Kupfer- oder Schwefelpräparate etwa statt synthetischer Fungizide, biologische statt chemisch-synthetischer Insektizide. Manche dieser „natürlichen“ Alternativen sind unbedenklicher, manche nicht zwangsläufig – Kupfer zum Beispiel reichert sich im Boden an und ist selbst ein Schwermetall. Das soll kein Bio-Bashing sein, sondern einen Denkfehler auflösen, der sich unbemerkt einschleicht: „natürlich“ ist kein Synonym für „gesünder“ oder „sicherer“, und „synthetisch“ ist kein Synonym für „schädlich“. Manchmal ist es sogar umgekehrt – ein synthetisch hergestellter, hochreiner Wirkstoff kann kontrollierter und rückstandsärmer sein als ein Naturextrakt mit natürlichen Begleitstoffen.

Das lässt sich auch an unabhängigen Labortests ablesen. Bei einer Öko-Test-Untersuchung von 49 Kräutertee-Mischungen im Jahr 2022 schnitt zwar rund die Hälfte der Produkte – darunter 21 Bio-Teesorten – mit Bestnote ab, gleichzeitig wurden aber in 10 Produkten Rückstände von Spritzmitteln und Pflanzengiften gefunden, teils sogar das seit 2020 EU-weit verbotene Insektizid Chlorpyrifos – auch in Bio-Produkten.2 Bio und konventionell lagen also in derselben Untersuchung sowohl in der Spitzen- als auch in der Schlussgruppe.

Ein wesentlicher Grund dafür hat mit Anbaumethode gar nichts zu tun: Pyrrolizidinalkaloide (PA) – lebertoxische Stoffe, die im Verdacht stehen, krebserregend zu sein – stammen nicht aus den Teekräutern selbst, sondern aus giftigen Wildpflanzen wie Greiskraut, die bei der Ernte versehentlich mit eingesammelt werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in seiner grundlegenden Untersuchung von über 200 Teeproben festgestellt, dass „solche Kontaminationen durch PA-bildende Beikräuter entstehen, die bei der Ernte unbeabsichtigt in das Erntegut geraten“3 – ein Weg, den weder Bio- noch konventioneller Anbau als solcher verhindert, denn er hat mit der Anbaumethode nichts zu tun, sondern mit der Trennung von Nutz- und Beikraut bei Ernte und Sortierung. Das BfR empfiehlt seither wiederholt, „die PA-Gehalte in Lebensmitteln so weit wie möglich zu senken“4 – unabhängig vom Siegel auf der Packung.

Zusammengefasst: Bio beantwortet die Frage „Wie wurde angebaut?“. Es beantwortet nicht die Frage „Wie die Wirkstoff kontrolliert werden und welche enthalten sind?“ – und das ist eine ganz andere Frage.

Was die Tests wirklich zeigen

Ein paar Zahlen, damit das nicht abstrakt bleibt:

  • Bei der genannten Öko-Test-Untersuchung überschritten mehrere Kräutertee-Mischungen den Höchstgehalt von 0,01 mg/kg für das verbotene Insektizid Chlorpyrifos, zudem wurden bei einem Teil der Produkte Pyrrolizidinalkaloide nachgewiesen.2
  • Bei einer separaten Öko-Test-Untersuchung von Früchtetees fanden die beauftragten Labore Rückstände von Pestiziden, das krebserregende Schimmelpilzgift Ochratoxin A sowie die Schwermetalle Blei und Cadmium.5
  • Das BfR kam in seiner Grundsatzuntersuchung zu dem Ergebnis, dass 1,2-ungesättigte Pyrrolizidinalkaloide aufgrund ihres gesundheitsschädigenden Potenzials in Lebens- und Futtermitteln gesundheitlich bedenklich sind und in hoher Dosierung zu akuten Leberschädigungen führen können.4

Keine Panik: Die gemessenen Mengen liegen meist im Spurenbereich, eine akute Gefährdung schätzt das BfR selbst als eher unwahrscheinlich ein.4 Der Punkt ist ein anderer: „Bio“ auf der Verpackung sagt dir nichts Verlässliches darüber, was tatsächlich in der Tasse landet oder ob genug vom eigentlich wirksamen Stoff enthalten ist.

Der eigentliche Unterschied liegt woanders: Genussmittel vs. Arzneimittel

Und hier kommen wir zum Kern der Sache. Der entscheidende Unterschied ist gar nicht „Bio vs. konventionell“ – sondern „Lebensmittel mit Genuss-Anspruch“ vs. „Arzneimittel mit belegtem, geprüftem Wirkstoffgehalt“. Das sind zwei komplett getrennte Regelwerke, mit unterschiedlichen Zielen.

Lebensmitteltee – ob Bio oder nicht – fällt unters Lebensmittelrecht. Es gibt Grenzwerte für Schadstoffe, aber keine Pflicht, einen Mindestgehalt an wirksamen Inhaltsstoffen einzuhalten oder überhaupt zu deklarieren. Ob deine Tasse Pfefferminztee viel oder wenig ätherisches Öl enthält, ist schlicht nicht vorgeschrieben – und darf auf der Verpackung auch nicht als Heilversprechen beworben werden. Der Lebensmitteltee soll gut schmecken, das man ihn genießen kann, seine Aufgabe ist nicht zu helfen.

Arzneitee ist ein reguliertes Arzneimittel und muss den Vorgaben des Europäischen Arzneibuchs (Ph. Eur.) entsprechen. Das beginnt nicht erst im Labor, sondern schon auf dem Feld: Der Anbau von Arzneipflanzen folgt der GACP (Good Agricultural and Collection Practice) – einer EU-Leitlinie, die exakt festlegt, wie Standort, Aussaat, Erntezeitpunkt, Trocknung, Lagerung und die Trennung von Beikräutern bei der Ernte dokumentiert werden müssen, damit das Ausgangsmaterial für ein Arzneimittel geeignet ist.6 Das ist ein völlig anderer, deutlich strengerer Prozess als eine reine Bio-Zertifizierung – man kann zwar auch nach GACP und biologisch anbauen, aber GACP allein garantiert bereits die pharmazeutisch relevante Qualität, unabhängig vom Bio-Status.

Erinnerst du dich an die Pyrrolizidinalkaloide von vorhin – das Problem, bei dem Bio keinen Unterschied macht, weil die giftigen Beikräuter genauso mit reinkommen können wie bei maschineller Ernte? Genau hier zeigt sich der Unterschied in der Praxis, und zwar an zwei Stellen: Erstens verlangt GACP schon bei der Standortwahl eine Prüfung, ob das Feld überhaupt geeignet ist – unter anderem, um Kontamination aus der Umgebung zu minimieren, etwa durch abdriftende Spritzmittel von benachbarten, bewirtschafteten Flächen oder durch belastete Böden in der Nähe.6 Ein Bio-Feld kann direkt neben einem gespritzten Acker liegen, ein GACP-konform ausgewähltes Feld darf das in dieser Form nicht. Zweitens verlangt GACP dokumentierte Kontrollschritte bei Ernte und Sortierung sowie eine Prüfung der fertigen Arzneidroge auf genau solche Fremdbestandteile, bevor sie überhaupt als Arzneimittel-Rohstoff freigegeben wird. Das Kontaminationsrisiko wird also nicht allein durch die Anbaumethode gelöst, sondern durch eine verpflichtende, dokumentierte Nachkontrolle entlang der ganzen Kette, die es im Lebensmittelrecht in dieser Form nicht gibt.

Danach folgt die eigentliche Prüfung nach Arzneibuch, die für jede Arzneidroge einen Wirkstoffmindestgehalt sowie Grenzwerte für Pestizidrückstände, Schwermetalle, mikrobiologische Reinheit und Aflatoxine festlegt7 und zwar bis zum Verfallsdatum, nicht nur am Tag der Abfüllung. 8

Lebensmitteltee (auch Bio)Arzneitee
AnbaustandardGgf. Bio-Verordnung (Anbaumethode)GACP (EMA-Leitlinie für Arzneipflanzen)
Rechtsgrundlage EndproduktLebensmittelrechtArzneimittelgesetz (AMG) + Europäisches Arzneibuch
WirkstoffmindestgehaltNicht vorgeschriebenVorgeschrieben und geprüft
Gültigkeit des QualitätNur bei AbfüllungBis zum Verfallsdatum
Schadstoff-GrenzwerteLebensmittelrechtlichStrenger, arzneimittelrechtlich (Ph. Eur.)
ZulassungKeineZulassung/Registrierung durch BfArM

Der Beweis aus dem Gerichtssaal

Falls du an dieser Stelle denkst „na gut, aber Bio und Arzneimittelqualität – doppelt hält doch besser“ – genau das hat ein bekannter deutscher Hersteller von Naturarzneimitteln jahrelang versucht durchzusetzen. Er wollte auf seinen zugelassenen Arzneitees mit dem Bio-Siegel werben. Und ist damit vor Gericht gescheitert. Nicht, weil Bio schlecht wäre, sondern weil es rechtlich schlicht die falsche Kategorie für ein Arzneimittel ist.

Nach jahrelangem Rechtsstreit durch mehrere Instanzen entschied der Europäische Gerichtshof im Juni 2025 abschließend – wörtlich in der offiziellen Pressemitteilung des Gerichts: „Ein als traditionelles pflanzliches Arzneimittel eingestuftes Arzneitee darf grundsätzlich nicht mit dem Bio-Logo vermarktet werden“.9 Die Begründung dahinter ist der eigentlich spannende Teil: „Arzneitees, die als traditionelle pflanzliche Arzneimittel gelten, fallen ausschließlich unter das EU-Arzneimittelrecht, nicht unter die Bio-Verordnung“10 – „weil das Arzneimittelrecht Werbung, die als reiner Kaufanreiz dient, grundsätzlich ausschließt“.11 Anders gesagt, direkt von höchster Instanz: Für ein Arzneimittel ist Bio keine zusätzliche Qualitätsstufe on top – die Zulassung selbst ist bereits die relevantere, strengere Qualität. Genau das ist der Punkt, den wir dir mitgeben wollen.

Woran du Arzneimittel-Qualität erkennst

Der einfachste Check, den du sofort auf jeder Packung machen kannst, noch bevor du überhaupt die Zutatenliste liest:

Schau aufs Datum – steht dort „MHD“ oder „Verwenden bis“? Bei einem Lebensmittel (oder auch bei unseren kosmetischen Cremes) steht ein Mindesthaltbarkeitsdatum darauf: Bis zu diesem Zeitpunkt garantiert der Hersteller volle Qualität, danach darf das Produkt zu Genusszwecken oft trotzdem noch bedenkenlos verwendet werden – nur eben ohne Garantie. Bei einem Arzneimittel wie einem Arzneitee steht dagegen ein Verfallsdatum („verwendbar bis“): die verbindliche Angabe, bis zu welchem Zeitpunkt der geprüfte Wirkstoffgehalt bei richtiger Lagerung noch die erwartete Wirkung erzielen kann. Nach diesem Datum darf das Arzneimittel nicht mehr verkauft oder angewendet werden, weil es keine volle Wirkung mehr hat. Also zwei Wörter auf der Packung, ein kompletter Unterschied im Anspruch dahinter.

Weitere Anhaltspunkte, wenn du tiefer schauen willst:

  • Zulassungs- oder Registrierungsnummer: Ein Arzneitee mit BfArM-Zulassung oder Registrierung als „traditionelles pflanzliches Arzneimittel“ trägt eine entsprechende Nummer auf der Packung.
  • Packungsbeilage mit Wirkung, Dosierung, Gegenanzeigen: Nur Arzneimittel dürfen und müssen diese Angaben machen. Reine Lebensmitteltees dürfen keine Heilaussagen treffen – das ist verboten.
  • Prüfzertififikate: Hersteller können auf Anfrage ein Prüfzertifikat mit Wirkstoffgehalt, Pestiziden, Schwermetallen und mikrobiologischer Reinheit pro Charge – nicht nur pro Produktlinie vorlegen.

Wo bekommst du das – und was wir bei reemedee anders machen

Arzneimittelqualität wird übrigens auch manchmal „Apothekenqualität“ genannt – weil das eben der Standard ist, der in der Apotheke gilt. Viele Drogeriemärkte haben mittlerweile auch ein eigenes Regal dafür, getrennt von den Lebensmitteltees, wo du meist fertig abgepackte Teebeutel-Mischungen bekommst.

Bei uns bekommst du Arzneitees bewusst nur lose zum Selbstaufbrühen im Teesieb oder als Badezusatz – nicht im Beutel. Der Grund: Im Beutel sind die Pflanzenteile meist so fein zerkleinert, dass sie deutlich schneller an Qualität verlieren. Wir packen unsere Arzneitees in eigener Manufaktur von Hand für dich ab und stellen bei jedem Schritt sicher, dass Prüfzertifikate für die erwartete Wirkung vorliegen. Unser Anspruch: Du kannst dich zurücklehnen – und deinen Arzneitee einfach wirken lassen.

Kurz gesagt

Bio ist eine gute Entscheidung für den Anbau, für die Umwelt, für dein Gewissen beim Einkaufen. Nur die falsche Antwort auf die Frage, ob ein pflanzliches Produkt bei deinem Anliegen tatsächlich wirkt. Die wird bei Arzneimitteln durch GACP-konformer Anbau, Ph.-Eur.-Prüfung und eine echte Zulassung geklärt. Nun weißt du, worauf es ankommt und kannst sicher entscheiden ob du einen Arzneitee suchst oder einfach nur etwas zum Genießen.


Quellennachweis

  1. Europäische Kommission – Verordnung (EU) 2018/848 über die ökologische/biologische Produktion. Regelt Anbaumethoden, nicht Wirkstoffgehalte fertiger Produkte. eur-lex.europa.eu/eli/reg/2018/848/oj
  2. Öko-Test: „Kräutertee-Test: Pflanzengifte und verbotenes Spritzmittel gefunden“, Untersuchung von 49 Kräutertee-Mischungen. oekotest.de/essen-trinken/Kraeutertee-Test-Pflanzengifte-und-verbotenes-Spritzmittel-gefunden_12036_1.html
  3. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Stellungnahme 018/2013 vom 05.07.2013 „Pyrrolizidinalkaloide in Kräutertees und Tees“, S. 1–31. bfr.bund.de/cm/343/pyrrolizidinalkaloide-in-kraeutertees-und-tees.pdf
  4. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Stellungnahme 030/2016 vom 28.09.2016 „Pyrrolizidinalkaloide: Gehalte in Lebensmitteln sollen nach wie vor so weit wie möglich gesenkt werden“. bfr.bund.de
  5. Öko-Test: „Früchtetee im Test: Bedenkliche Pestizide in einigen Tees entdeckt“. oekotest.de/essen-trinken/Fruechtetee-im-Test-Bedenkliche-Pestizide-in-einigen-Tees-entdeckt_12501_1.html
  6. European Medicines Agency (EMA) / HMPC: „Guideline on good agricultural and collection practice (GACP) for starting materials of herbal origin“, Revision 1, Reference EMA/HMPC/246816/2005 Rev. 1, in Kraft seit August 2006. ema.europa.eu/en/good-agricultural-collection-practice-starting-materials-herbal-origin-scientific-guideline
  7. Europäisches Arzneibuch (Ph. Eur.), 12. Ausgabe, allgemeine Monographie „Herbal drugs“ sowie Kapitel 2.8.13 (Pestizidrückstände) und 5.1.8 (mikrobiologische Reinheit). Herausgegeben vom Europäischen Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln (EDQM), Europarat. edqm.eu/en/european-pharmacopoeia-new-online-only-12th-edition
  8. Arzneimittelgesetz (AMG) § 10 Abs. 1 Nr. 9 und Abs. 7, Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln. Amtlicher Gesetzestext, Bundesministerium der Justiz. gesetze-im-internet.de/amg_1976/__10.html
  9. Gerichtshof der Europäischen Union: Pressemitteilung Nr. 78/25 vom 26.06.2025, „Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-618/23 | SALUS“. curia.europa.eu/jcms/jcms/p1_5007953
  10. Landgericht/Wettbewerbszentrale-Verfahren, zusammengefasst nach curia.europa.eu Pressemitteilung Nr. 78/25 zur Einordnung von Arzneitees unter das EU-Arzneimittelrecht statt der Bio-Verordnung.
  11. Ebenda, zur Begründung des Werbeverbots nach dem Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel (Richtlinie 2001/83/EG).
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Heilpflanzen richtig anwenden und Wirkungsweise verstehen: Ein kleiner Leitfaden

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Vertrauenswürdige Wissenschaft hinter Heilpflanzen: Dein Wegweiser durch den Informationsdschungel

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Stiefmütterchenkraut mit Blüten

Stiefmütterchen (Viola tricolor; Viola arvensis) Illustration

Lateinischer Name: Violae herba cum flore
Botanischer Name: Viola tricolor L.; Viola arvensis Murray (Gaud); Viola vulgaris Koch (Oborny)
Verwendeter Pflanzenteil: getrockneter oberidischer Pflanzenteil und getrocknete Blüten

Bezugsquelle: Stiefmütterchenkraut mit Blüten in Arzneimittelqualität

Stiefmütterchen (Viola tricolor; Viola arvensis) Illustration
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Beinwellwurzel

Beinwell (Symphytum officinale) Illustration
  • Lateinischer Name: Symphyti radix
  • Botanischer Name: Symphytum officinale L.
  • Verwendeter Pflanzenteil: getrocknete Wurzel (unterirdischer Pflanzenteil)
  • Enthaltene Inhaltsstoffe: Allantoin, Schleim-Polysaccharide, wechselnde Menge Pyrrolizidinalkaloide mit 1,2 ungesättigten Necingerüst und deren N-Oxide
  • Klassifizierung: Pflanzliche Zubereitungen gegen Gelenk- und Muskelschmerzen zur topischen Anwendung (ATC-Code: M02AP)
Beinwell (Symphytum officinale) Illustration
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Thymian

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Botanischer Name: Thymus vulgaris L.; Thymus zygis L.

Deutsche Bezeichnung: Thymian
Lateinischer Name: Thymi herba
Verwendeter Pflanzenteil: getrocknete Blätter und Blüten

Deutsche Bezeichnung: Thymianöl
Lateinischer Name: Thymi aetheroleum
Verwendeter Pflanzenteil: Ätherisches Öl, aus Wasserdampfdestillation der frischen Blüten und/oder der oberirdischen Pflanzenteile

Bezugsquelle: Thymian in Arzneimittelqualität

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Baldrian

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Botanischer Name: Valeriana officinalis L.

Deutsche Bezeichnung: Baldrianwurzel
Lateinischer Name: Valerianae radix
Verwendeter Pflanzenteil: getrocknete unterirdisch wachsende Pflanzenteile

Deutsche Bezeichnung: Baldrianöl
Lateinischer Name: Valerianae aetheroleum
Verwendeter Pflanzenteil: Ätherisches Öl, das durch Wasserdampfdestillation aus Wurzeln gewonnen wird

Bezugsquelle: Baldrianwurzel in Arzneimittelqualität

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