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Leinsamen

Leinsamen Illustration

Lateinischer Name: Lini semen
Botanischer Name: Linum usitatissimum L.
Verwendeter Pflanzenteil: getrocknete, reife Samen

Leinsamen Illustration

Gut belegte Anwendung

Leinsamen als pflanzliches Arzneimittel zur Behandlung von chronischer (habitueller) Verstopfung bzw. bei Erkrankungen, bei denen eine erleichterte Darmentleerung mit weichem Stuhl erwünscht ist

Bewertung: 4 von 5.

Zum Schlucken (Orale Einnahme)

  • 10 – 15 g Leinsamen mit 150ml Wasser, Milch, Fruchtsaft oder einer ähnlichen wässrigen Flüssigkeit, 2-3 Mal täglich; anschließend auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten.

Die Wirkung setzt 12 bis 24 Stunden später ein.
Leinsamen sollte während des Tages mindestens ½ bis bis 1 Stunde vor oder nach der Einnahme von anderen Medikamenten eingenommen werden.
Nicht unmittelbar vor dem Schlafengehen einnehmen.

Wenn die Verstopfung nicht innerhalb von 3 Tagen abklingt, sollte ein Arzt oder ein Apotheker konsultiert werden.

Die Einnahme von Leinsamen ohne ausreichende Flüssigkeitszufuhr kann dazu führen, dass sie aufquellen und den Rachen oder die Speiseröhre verstopfen, was schlimmstenfalls zum Ersticken führen kann. Bei unzureichender Flüssigkeitszufuhr kann ein Darmverschluss auftreten. Bei Schmerzen in der Brust, Erbrechen, Schluck-, Atembeschwerden oder unregelmäßigem Stuhlgang nach der Einnahme von Leinsamen sollte sofort ein Arzt aufgesucht werden.

Wirkungsweise

Der Wirkstoff Leinsamen besteht aus den getrockneten, reifen Samen von Linum usitatissimum L.
Die Samen enthalten fast 25 % Ballaststoffe (3 – 6 % Schleimstoffe, 4 – 7 % Speisefasern).
Die abführende Wirkung von Leinsamen ist seit langem empirisch anerkannt und in tierexperimentellen und klinischen Untersuchungen nachgewiesen. Diese Wirkungen werden auf die Ballaststoffe zurückgeführt, insbesondere auf die Schleimstoffe, die sich mit Wasser verbinden und im Darm zu einem abführenden Gel aufquellen. Durch die Quellung der Schleimstoffe wird Wasser im Darm zurückgehalten. Die Fäkalien werden weicher. Das Volumen des Darminhalts nimmt zu und verursacht einen Dehnungsreiz, der zu einer Verkürzung der Transitzeit führt. Die gequollene Schleimmasse bildet eine Gleitschicht, die die Beförderung des Darminhalt erleichtert.
Verlauf der Wirkung: Leinsamen wirkt normalerweise innerhalb von 12 bis 24 Stunden. Manchmal wird die maximale Wirkung erst nach 2 oder 3 Tagen erreicht.
Zerbrochene Samen verursachen nicht immer einen Dehnungsreiz, da die Volumenzunahme bereits im Magen beginnen kann. Ganze oder „zerstoßene Samen“ haben eine verzögerte Volumenzunahme. Die Anwendung unter Krankheiten, bei denen eine leichte Darmentleerung mit weichem Stuhl erwünscht ist, ist aufgrund der abführenden Wirkung wissenschaftlich begründet, es liegen aber keine speziellen Daten vor.

Ein Teil der Ballaststoffe in Leinsamen wird mit dem Stuhlgang ausgeschieden, der andere Teil wird im Dickdarm von Bakterien vergoren. Dieser Gärungsprozess kann zu Gasbildung und Blähungen führen. Die vorherrschenden Produkte der Fermentation sind kurzkettige Fettsäuren (SCFA), die hauptsächlich resorbiert werden.

Traditionelle Anwendungen

ausschließlich auf der Grundlage langjähriger Verwendung als traditionelles pflanzliches Arzneimittel

Leinsamen zur Linderung leichter Magen-Darm-Beschwerden

Bewertung: 3.5 von 5.

Zum Schlucken (Orale Einnahme)

  • Leinsamenschleim: 5 – 10g ganze oder gebrochene Samen in 250 ml Wasser für 20 – 30 Minuten stehen lassen, eine halbe Stunde vor dem Essen einnehmen.
    Zum Zeitpunkt des Verzehrs muss der Quellvorgang abgeschlossen sein. Der Schleim kann mit oder ohne Leinsamen verwendet werden

Wenn die Symptome während der Anwendung länger als 1 Woche andauern oder sich verschlimmern, sollte ein Arzt oder eine andere in einem Heilberuf tätige qualifizierte Person konsultiert werden.

Vorsichtshinweis

Nicht anwenden bei (Kontraindikation):

  • Überempfindlichkeit gegen den aktiven Wirkstoff
  • plötzlichen Veränderung der Stuhlgewohnheiten, die länger als 2 Wochen andauert
  • Nicht diagnostizierte rektale Blutungen
  • ausbleibende Darmentleerung nach der Einnahme eines Abführmittels
  • abnormen Verengungen im Magen-Darm-Trakt, mit Erkrankungen der Speiseröhre und des Herzens, potenziellem oder bestehendem Darmverschluss (Ileus), Darmlähmung oder Dickdarmerweitung (Megakolon)
  • Schluckbeschwerden oder Probleme im Rachenbereich

Bei geschwächten Patienten und älteren Menschen sollte die Anwendung nur unter Beaufsichtigung gegeben werden.

Anwendung nicht empfohlen:

  • Bei Kindern unter 12 Jahren, da keine ausreichenden Daten vorliegen
  • In der Schwangerschaft und Stillzeit, da keine ausreichenden Daten vorliegen
  • bei Frauen mit hormonell abhängigen Tumoren, da Untersuchungen an gesunden Frauen darauf hindeuten, dass die langfristige Einnahme von Leinsamen eine östrogene Wirkung haben kann

Wechselwirkung mit anderen Medikamenten (Interaktion):

  • Die Aufnahme im Darm von gleichzeitig verabreichten Arzneimitteln kann durch Zubereitung aus Leinsamen verzögert werden. Aus diesem Grund sollten Leinsamen nicht ½ bis 1 Stunde vor oder nach der Einnahme anderer Arzneimittel eingenommen werden
  • Um das Risiko einer Darmverschlusses (Ileus) zu verringern, sollten Leinsamen zusammen mit Arzneimitteln, die bekanntermaßen die peristaltische Bewegung hemmen (z. B. Opioide, Loperamid), nur unter ärztlicher Aufsicht angewendet werden.

Bekannte Nebenwirkungen:

  • Häufig: Blähbauch (Meteorismus)
  • Sehr selten: Überempfindlichkeitsreaktionen einschließlich anaphylaxieähnlicher Reaktionen

Anzeichen einer Überdosierung:

  • Bauchbeschwerden, Blähungen und möglicherweise einen Darmverschluss können verursacht werden. Eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr sollte aufrechterhalten werden und die Behandlung sollte symptomatisch sein.

Beim Auftreten unerwünschter Wirkungen sollte ein Arzt oder anderes qualifiziertes medizinisches Fachpersonal konsultiert werden.

Quellennachweis

European Union herbal monograph über Linum usitatissimum L., semen des Committee on Herbal Medicinal Products der European Medicines Agency (EMA/HMPC/377675/2014)