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Boldoblätter

Boldo (Peumus boldus) Illustration
  • Lateinischer Name: Boldi folium
  • Botanischer Name: Peumus boldus Molina
  • Verwendeter Pflanzenteil: getrocknete Laubblätter
  • Enthaltene Inhaltsstoffe: min. 0,1% Alkaloide (berechnet als Boldin); Flavonoide
  • Klassifizierung: Pflanzliche Spasmolytika (ATC-Code: A03PP)
Boldo (Peumus boldus) Illustration

Traditionelle Anwendungen

ausschließlich auf der Grundlage langjähriger Verwendung als traditionelles pflanzliches Arzneimittel

Boldo zur Linderung von Reizmagen (Dyspepsie) und leichten krampfartigen Störungen des Magen-Darm-Trakts

Bewertung: 3.5 von 5.

Zum Schlucken (Orale Einnahme)

  • Kräutertee: 1-2 g der zerkleinerten Boldoblätter in 150 ml kochendem Wasser als Aufguss, 2-3 Mal täglich
  • weitere Anwendungsform: Boldo-Trockenextrakt

Wenn die Symptome während der Anwendung länger als 2 Wochen andauern oder sich verschlimmern, sollte ein Arzt oder eine andere in einem Heilberuf tätige qualifizierte Person konsultiert werden.

Wirkungsweise
  • krampflösend (spasmolytisch)
  • Gallenfluss fördernd (choleretisch)
  • steigert die Magensaftsekretion

Vorsichtshinweis

Nicht anwenden bei (Kontraindikation):

  • Überempfindlichkeit gegen den aktiven Wirkstoff
  • Verstopfung der Gallenwege
  • Gallengangsentzündung (Cholangitis)
  • Lebererkrankungen
  • Gallensteine
  • Alle anderen Gallenerkrankungen, die eine ärztliche Überwachung und Beratung erfordern

Anwendung nicht empfohlen:

  • Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, da keine ausreichenden Daten vorliegen
  • In der Schwangerschaft und Stillzeit, da keine ausreichenden Daten vorliegen

Bekannte Nebenwirkungen:

  • Überempfindlichkeit (Anaphylaxie). Die Häufigkeit ist nicht bekannt.

Beim Auftreten von unerwünschten Wirkungen sollte ein Arzt oder eine qualifizierte medizinische Fachkraft konsultiert werden.

Sicherheitsuntersuchungen:

Bei pflanzlichen Fertigpräparaten sollte der Gehalt an Askaridol klar ausgeschrieben sein. Ätherische Öle und Destillate dürfen aufgrund des Askaridolgehaltes nicht verwendet werden.

Quellennachweis