- Lateinischer Name: Althaeae radix
- Botanischer Name: Althaea officinalis L.
- Verwendeter Pflanzenteil: getrocknete Wurzel, geschält oder ungeschält
- Enthaltene Inhaltsstoffe: Schleimstoffe
- Klassifizierung: Pflanzliche Antitussiva (ATC-Code: R05DP)
Bezugsquelle: Eibischwurzel in Arnzeimittelqualität
Traditionelle Anwendungen
ausschließlich auf der Grundlage langjähriger Verwendung als traditionelles pflanzliches Arzneimittel
Eibischwurzel als Schleimlöser zur Behandlung von Mund- und Rachenraumreizungen und damit verbundenem trockenem Husten
Zum Schlucken (Orale Einnahme) und zur Anwendung an der Mundschleimhaut (Oromukosale Anwendung)
Für Jugendliche, Erwachsene und Senioren ab 12 Jahre:
- Kräutertee: 0,5-3 g der zerkleinerten Eibischwurzel in 150 ml Wasser als Mazerat; mehrmals täglich; Maximale Tagesdosis: 15 g; Das Mazerat sollte sofort nach der Zubereitung verwendet werden.
- Mazerat zur Herstellung von Sirup: Mazeratmenge entsprechend 0,21 bis 0,87 g der Eibischwurzel (10-15 ml Sirup); 3-5 mal täglich; Tagesdosis: Mazeratmenge entsprichend 0,63 bis 2,9 g Wurzel (30-50 ml Sirup)
- weitere Anwendungsformen: Eibischwurzel-Flüssigextrakte, Eibischwurzel-Trockenextrakt
Für Kinder:
- Kräutertee:
3-5 Jahren – 0,5-1,0 g der zerkleinerten Eibischwurzel in 150 ml Wasser als Mazerat 3-mal täglich
6-11 Jahren – 0,5-1,5 g der zerkleinerten Eibischwurzel in 150 ml Wasser als Mazerat 3-mal täglich
Das Mazerat sollte sofort nach der Zubereitung verwendet werden. - Mazerat zur Herstellung von Sirup
3-5 Jahre – Mazeratmenge entsprechend 0,1 bis 0,29 g der Eibischwurzel (5 ml Sirup); 2- 4 Mal täglich
6-11 Jahre – Mazeratmenge entsprechend 0,1 bis 0,29 g der Eibischwurzel (5 ml Sirup); 3-5 Mal täglich - weitere Anwendungsformen: Eibischwurzel-Flüssigextrakte, Eibischwurzel-Trockenextrakt
Nicht empfohlen für Kinder unter 3 Jahren, aufgrund von Bedenken, die einen ärztlichen Rat erfordern.
Wenn die Symptome während der Anwendung länger als 1 Woche andauern, sich verschlimmern oder wenn Atemnot, Fieber oder eitriges Auswurf auftreten sollte ein Arzt oder eine andere in einem Heilberuf tätige qualifizierte Person konsultiert werden.
Eibischwurzel als Schleimlöser für die Linderung von leichten Magen-Darm-Beschwerden (z.B. bei leichter Magenschleimhautentzündung)
Zum Schlucken (Orale Einnahme)
- Kräutertee: 2-5 g der zerkleinerten Eibischwurzel in 150 ml Wasser als Mazerat 3-mal täglich; maximale Tagesdosis: 15 g; Das Mazerat sollte sofort nach der Zubereitung verwendet werden.
Die Anwendung bei Kindern unter 12 Jahren wird nicht empfohlen, da keine ausreichenden Daten vorliegen. - weitere Anwendungsform: Eibischwurzel-Flüssigextrakt
Diese Anwendungsform wird für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nicht empfohlen, da keine ausreichenden Daten vorliegen.
Wenn die Symptome während der Anwendung länger als 2 Woche andauern oder sich verschlimmern, sollte ein Arzt oder eine andere in einem Heilberuf tätige qualifizierte Person konsultiert werden.
Wirkungsweise
- Reizlindernd
- Hemmung der zehflüssigem Schleim (mukoziliären Aktivität)
- Steigerung der Phagozytose (Partikel Aufnahme von Zellen)
Vorsichtshinweis
Nicht anwenden bei (Kontraindikation):
- Überempfindlichkeit gegen den aktiven Wirkstoff
Anwendung nicht empfohlen:
- In der Schwangerschaft und Stillzeit, da keine ausreichenden Daten vorliegen
Bei Extrakten kann Alkohol (Ethanol) enthalten sein.
Wechselwirkung mit anderen Medikamenten (Interaktion):
- Die Absorption von gleichzeitig verabreichten Arzneimitteln kann verzögert sein. Als Vorsichtsmaßnahme sollte das Produkt nicht ½ bis 1 Stunde vor oder nach der Einnahme von anderen Arzneimitteln eingenommen werden.
Beim Auftreten von unerwünschten Wirkungen sollte ein Arzt oder eine qualifizierte medizinische Fachkraft konsultiert werden.
Quellennachweis
- European Union herbal monograph über Althaea officinalis L., radix des Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA/HMPC/436679/2015)
- Monographie ASK-Nr. 00115 der Kommission E (Phytotherapie) des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Bundesanzeiger Nr. 43 vom 02.03.1989