Beschreibung
Bitterer Fenchel – Traditionelles pflanzliches Arzneimittel*
In unabhängig getesteter Arzneimittelqualität nach den Vorgaben des Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.)
Anwendungsgebiete
Pflanzliches Magen-Darm-Mittel
Innerliche Anwendung: Bitterer Fenchel Teeaufguss bei Verdauungsbeschwerden wie leichte, krampfartige Magen-Darm-Beschwerden, Völlegefühl und Blähungen
Pflanzliches Mittel zur Behandlung von Atemwegserkrankungen
Innerliche Anwendung: Bitterer Fenchel Teeaufguss bei Katarrhe der oberen Luftwege
Dosierung
- Soweit nicht anders verordnet: 2- bis 3mal täglich eine Tasse bitterer Fenchel Teeaufguss trinken
- Zubereitung Teeaufguss: 1 Teelöffel (ca. 2,5g) bitterer Fenchel kurz vor Gebrauch zerstoßen oder zerkleinern, mit ca. 150ml siedendem Wasser übergießen und nach 10 bis 15 Minuten Ziehzeit ggf. durch ein Teesieb geben
- Bei Säuglingen und Kleinkindern kann der bitterer Fenchel Teeaufguss auch zum Verdünnen von Milch und Breinahrung verwendet werden.
Die Europäische Arzneimittelagentur empfiehlt eine Anwendung von bitterem Fenchel erst ab 4 Jahre. Mehr Details im Lexikon.
Bei akuten Beschwerden, die länger als eine Woche andauern oder periodisch wiederkehren, wird die Rücksprache mit einem Arzt empfohlen.
Nicht anwenden bei (Gegenanzeige)
- Überempfindlichkeit gegenüber Fenchel
Nebenwirkungen
- In Einzelfällen: allergische Reaktionen der Haut und der Atemwege
Lagerhinweis
- Vor Licht und Feuchtigkeit geschützt aufbewahren
Mehr über Fenchel in unserem Lexikon
* Die Anwendung stützt sich ausschließlich auf die langjähriger Anwendung des Arzneimittels in dem aufgeführten Anwendungsgebieten. Der Anwender sollte bei fortdauernden Krankheitssymptomen oder beim Auftreten anderer als hier erwähnten Nebenwirkungen einen Arzt oder eine andere in einem Heilberuf tätige qualifizierte Person konsultieren. Indem du Nebenwirkungen meldest, kannst du dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit von Arzneimitteln zur Verfügung gestellt werden. Verdachtsfälle von Nebenwirkungen können auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – BfArM, Abteilung Pharmakovigilanz in einem Online Formular angezeigt werden.
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