Beschreibung
Spitzwegerichkraut – Traditionelles pflanzliches Arzneimittel*
In unabhängig getesteter Arzneimittelqualität nach den Vorgaben des Europäischen Arzneibuch (Ph. Eur.)
Anwendungsgebiete
Pflanzliches Arzneimittel zur Behandlung von Atemwegserkrankungen
Zum Trinken: Spitzwegerichkraut als Teeaufguss bei Katarrhen der Luftwege
Pflanzliches Mund- und Rachenmittel
Zum Stühlen und Gurgeln: Spitzwegerichkraut als Kaltauszug bei Entzündlichen Veränderungen der Mund- und Rachenschleimhaut
Pflanzliches Arzneimittel bei Hautentzündungen
Als getränkter Umschlag (äußere Anwendung): Spitzwegerich als Kaltauszug bei entzündlichen Veränderungen der Haut
Dosierung
- Soweit nicht anders verordnet: bei Katarrhen der Luftwege 3- bis 4mal täglich eine Tasse Spitzwegerichkraut Teeaufguss trinken
- Zubereitung Teeaufguss: 2 Teelöffel (ca. 1,4g) Spitzwegerichkraut mit ca. 150ml siedendem Wasser übergießen und nach 10 bis 15 Minuten Ziehzeit ggf. durch ein Teesieb geben
- Zum Spülen oder Gurgeln und zur Bereitung eines Umschlags 3- bis 4mal täglich einen Kaltauszug verwenden
- Zubereitung Kaltauszug: 2 Teelöffel (ca. 1,4g) Spitzwegerichkraut mit ca. 150ml kaltem Wasser übergießen, unter öfterem Umrühren 1 bis 2h stehen lassen und dann ggf. durch ein Teesieb geben.
Bei akuten Beschwerden, die länger als eine Woche andauern oder periodisch wiederkehren, wird die Rücksprache mit einem Arzt empfohlen.
Nicht anwenden bei (Gegenanzeige)
- Überempfindlichkeit gegenüber Spitzwegerichkraut
Lagerhinweis
- Vor Licht und Feuchtigkeit geschützt aufbewahren
Mehr über Spitzwegerichkraut in unserem Lexikon
* Die Anwendung stützt sich ausschließlich auf die langjähriger Anwendung des Arzneimittels in dem aufgeführten Anwendungsgebieten. Der Anwender sollte bei fortdauernden Krankheitssymptomen oder beim Auftreten anderer als hier erwähnten Nebenwirkungen einen Arzt oder eine andere in einem Heilberuf tätige qualifizierte Person konsultieren. Indem du Nebenwirkungen meldest, kannst du dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit von Arzneimitteln zur Verfügung gestellt werden. Verdachtsfälle von Nebenwirkungen können auch direkt dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte – BfArM, Abteilung Pharmakovigilanz in einem Online Formular angezeigt werden.
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